Online Fundmeldung


Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums-oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese bei einem Wert über 10 Euro unverzüglich bei der Polizei oder dem Fundbüro anzeigen.

Sie haben etwas gefunden? Dann können Sie hier dem Fundbüro kostenfrei Informationen zur Fundsache übermitteln.

Angaben zum Fundort und zur Fundzeit

Beschreibung des Fundgegenstandes

Angaben zu Ihrer Person (Finder/Finderin)

Ansprüche des Finders/der Finderin

Ich erhebe keinen Anspruch auf Finderlohn
Ich erhebe Anspruch auf Finderlohn
Ich verzichte auf den Erwerb des Eigentums nach § 973 BGB
Ich erhebe Anspruch auf den Erwerb der Fundsache nach 6 Monaten § 973 BGB

Hinweis:
Ihre persönlichen Daten (E-Mail Angabe, Name, Anschrift) werden soweit erhoben wie sie zur Bearbeitung der Fundsache erforderlich sind. Eine Löschung erfolgt wenn feststeht, dass eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist.


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